Rechtsprechung
BGH, 26.11.2019 - 3 StR 499/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 260 StPO; § 354 Abs. 1 StPO;
Änderung des Schuldspruchs und Nachholung des Teilfreispruchs bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 4 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 265 StPO, § 29 Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 467 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 4
Revision gegen eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.2018 - 5 StR 68/18
Beurteilung der nicht geringen Menge bei teilweise zum Weiterverkauf und …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 499/19
Vielmehr tritt in einem solchen Fall das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB tateinheitlich zu dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinzu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 5 StR 68/18, NStZ 2019, 95 f. mwN). - BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19
Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 499/19
Dies gilt unabhängig davon, dass das Landgericht abweichend von der zugelassenen Anklage davon ausgegangen ist, eine Vielzahl einzelner Abgaben an jeweils einen Abnehmer stünden nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit zueinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, NStZ-RR 2019, 211; vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 499/19
Dies gilt unabhängig davon, dass das Landgericht abweichend von der zugelassenen Anklage davon ausgegangen ist, eine Vielzahl einzelner Abgaben an jeweils einen Abnehmer stünden nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit zueinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, NStZ-RR 2019, 211; vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246).